Ökonomischer Brandschutz

Das Bauordnungsrecht sieht vor, dass bauliche Anlagen so zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit wie Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden. Ein Bauvorhaben ist nach den Vorgaben des Brandschutzes zu planen und umzusetzen.

Hierfür wurden vom Gesetzgeber technische Regeln, Gesetze und Verordnungen zur Verfügung gestellt, die einzuhalten sind. Da aber jedes Objekt individuell betrachtet werden muss, werden im Bauordnungsrecht Abweichungen von diesen technischen Baubestimmungen zugelassen, wenn mit einer anderen Maßnahme gleichwertige Lösungen gefunden werden können.

Es ist die Aufgabe des Planers diese Abweichungen auszuarbeiten, um somit die wirtschaftlichste Umsetzung des Bauvorhabens zu ermöglichen.

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